§ 1 Allgemeines
- Der DAKS e.V. ist eine kommunalpolitische Vereinigung in Sachsen. Die Arbeit des DAKS e.V. wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
- Durch die Vermittlung von Kenntnissen über kommunale Institutionen, Willensbildungsprozesse und Politikfelder sollen die aktive Teilnahme am kommunalpolitischen Leben gefördert und Bürger*innen zur Übernahme kommunalpolitischer Verantwortung befähigt werden.
- Die Bibliothek ist ein freiwilliges Angebot des DAKS e.V. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausleihe.
§ 2 Zielgruppe
Der vorhandene Bibliotheksbestand richtet sich an sächsische Bürger*innen ab 16 Jahren.
§ 3 Ausleihe, Leihfrist
- Die vorhandenen Medien können über die Geschäftsstelle ausgeliehen werden. Die Ausleihe ist kostenlos.
- Die Ausleihe erfolgt durch Ausgabe in der Geschäftsstelle oder durch Versand. Die Kosten des Versands trägt der DAKS e.V.
- Die Rückgabe erfolgt durch Übergabe in der Geschäftsstelle oder durch Versand. Die Kosten des Rückversandes trägt der/die Benutzer*in.
- Die Leihfrist beträgt maximal 12 Wochen.
§ 4 Verspätete Rückgabe, Einziehung
- Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
- Die Säumnisgebühr beträgt pro Medium 1,00 € für jede (angebrochene) Woche. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Mediums in der Geschäftsstelle des DAKS e.V.
- Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 5 Behandlung der Medien, Haftung, Verlust
- Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der/die Benutzer*in schadenersatzpflichtig.
- Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der/dem Benutzer*in auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind dem DAKS e.V. unverzüglich anzuzeigen.
- Verlust oder Beschädigung der Medien sind dem DAKS e.V. anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
- Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
- Der/die Benutzer*in haftet auch für einen Verlust beim Rückversand geliehener Medien.
§ 6 Schadensersatz
- Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt der DAKS e.V. nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.
Leipzig, den 12. Mai 2021